Geltung der Bedingungen
Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1. Art und Umfang der Leistungen, Schriftform, Abschlusszeugnis
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Die Leistungen werden wie im Vertrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. – Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich festgelegt werden. Liefer- und Leistungsbedingungen können nur durch die Geschäftsführer des Auftragnehmers wirksam vereinbart werden. Die Angestellten des Auftragnehmers sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2. Mängelrügen und Abnahme der Leistungen
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Werktagen begründete Einwendungen erhebt. Mängel sind schriftlich zu beanstanden. Der Auftragnehmer ist im Rahmen des Leistungsumfanges zur Nachbesserung verpflichtet. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden. Die durchgeführten Arbeiten sind unmittelbar nach Fertigstellung auf Antrag des Auftragnehmers, auch abschnittsweise vom Auftraggeber abzunehmen und durch Unterschrift zu bestätigen. Für die Abnahme sind verbindliche Termine festzulegen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt, das Werk ist nicht abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung durch den Auftraggeber gilt das Werk als angenommen.
3. Aufmaß
Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks zu ermitteln oder werden vom Auftraggeber nach den vorgegebenen Richtlinien zur Verfügung gestellt. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht innerhalb 3 Monate nach Rechnungslegung wiederspricht, gelten die Maße als anerkannt.
4. Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmengen. Sollten diese geändert werden und zu höheren Kosten führen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Preise entsprechend zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, so hat der Auftraggeber ein Kündigungsrecht.
4.1 Fahrkosten
Diese sind im Preis nicht enthalten und werden mit €0,60 pro Entfernungskilometer oder € 30,00 pro Fahrstunde separat ausgewiesen und berechnet.
4.2 Materialkosten
Das Reinigungsmaterial wird vom Auftragnehmer fachkundig ausgewählt und der Verbrauch separat ausgewiesen und berechnet.
4.3 Technische Geräte
Der Einsatz technischer Geräte wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor Einsatz vereinbart. Für die Beschaffung und fachgerechte Bedienung sorgt der Auftragnehmer. Sicherheitstechnische Vorschriften der Aufsichtsbehörden werden vom Auftragnehmer berücksichtigt. Entstehende Schäden durch unsachgemäße Handhabung sind vom Auftraggeber unverzüglich und schriftlich zu beanstanden und werden im Rahmen von Punkt 6 der AGB behandelt.
5. Sicherheitsvorbehalt
Der Einbehalt von Sicherheitsbeträgen entfällt.
6. Haftung
Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Versicherungen.
7. Zahlungsbediengengen
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb 7 Tagen nach Erhalt zahlbar. Bei überschreiten des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank berechnet. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer vorbehaltlosen Einlösung als Erfüllung. Hierbei anfallende Kosten werden dem Auftraggeber belastet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anderslautenderBestimmung des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Zurechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
8. Abwerbung
Die Abwerbung und jede Übernahme von Personal des Auftragnehmers für den Auftraggeber ist diesem verboten und stellt eine grobe Vertragsverletzung dar. Bei Zuwiderhandlungen werden laut Tarif 3 Monatslöhne als Vertragsstrafe festgesetzt.
Es ist dem Auftraggeber auch untersagt Rechnungen bzw. andere Geschäftsunterlagen des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben, sowohl während des Vertragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung. Dieses Verbot gilt für die Weitergabe an Dritte, die Zwecke nutzen können.
9. Zugang und Energieversorgung
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass das Reinigungspersonal freien Zugang zu den zu reinigenden Räumen hat. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung erforderliche Wasser und den elektrischen Strom unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Verbrauch.
10. Arbeitskräfte
Der Auftragnehmer setzt für die Leistungen die erforderliche Anzahl von Arbeitskräften und Kontrollpersonal ein. Einen Anspruch auf die Verrichtung von Leistungen durch bestimmte Arbeitskraft besteht aber in der Regel nicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, unter seiner Verantwortung Dritte mit der Erfüllung seiner Aufgaben zu betrauen.
11. Entsorgung
Der Auftraggeber trägt die mit der Entsorgung von Reststoffen zusammenhängenden Kosten.
12. Nutzung interner Einrichtungen
Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist die Benutzung der internen Einrichtungen und Apparate wie Telefon, Fotokopierer etc. sowie das Rauchen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers untersagt.
13. Gerichtsstand
Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Kempten ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
14. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Fälle und Ereignisse, die vorstehend nicht ausdrücklich geregelt worden sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen und des Handelsgesetzbuches.
15. Salvatorische Klausel
Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grund unwirksam sein oder werden sollte, hat dies nicht die Unwirksamkeit des Gesamtvertrages zur Folge. Die Vertragspartner werden unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch andere rechtlich zulässige Vereinbarungen ersetzen, die den Vertragsgrundsätzen entsprechen und dem erstrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen.
Stand 05/2014