für die Erbringung von Gebäudereiniger-Leistungen der BKM Gebäudereinigung GmbH
- 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, sowie für Wohnungseigentümergemeinschaften und private Personen, wenn sie uns mit der Erbringung einer Dienstleistung beauftragen.
- Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
- 2 Art, Umfang und Auftragsdauer der Leistung
- Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Gleiches gilt, sofern der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat.
- Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. –Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahme-fall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
- Die Auftragsdauer in der Unterhaltsreinigung beträgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ein Jahr ab Auftragsbeginn. Wird die Dienstleistung nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Auftrag jeweils um ein weiteres Jahr und danach wieder um ein weiteres Jahr usw. usw. Die Kündigungsfrist nach Ablauf der Erst-laufzeit beträgt jeweils drei Monate vor Beginn eines neuen Auftragsjahres.
- 3 Abnahme und Gewährleistung
- Wiederkehrende Werkleistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgemäß erfüllt und abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens jedoch bei Ingebrauchnahme, schriftlich und begründet Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
- Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
- Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
- Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
- Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
- 4 Aufmaß
- Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks zu ermitteln.
- Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
- Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
- 5 Preise
- Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Änderungen, die zu höheren Kosten führen, berechtigen den Auftragnehmer, die Preise entsprechend anzupassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, so hat der Auftraggeber ein Kündigungsrecht. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Fahrkosten und Rüstzeiten, falls diese nicht im Angebot separat ausgewiesen sind, sind im Preis enthalten.
- Das Reinigungsmaterial wird vom Auftragnehmer fachkundig ausgewählt und der Verbrauch separat ausgewiesen und berechnet.
- Der Einsatz technischer Geräte wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor Einsatz vereinbart. Für die Beschaffung und fachgerechte Bedienung sorgt der Auftragnehmer. Sicherheitstechnische Vorschriften der Aufsichtsbehörden werden vom Auftragnehmer berücksichtigt. Falls nichts anderes angegeben, sind Maschinenkosten im Preis enthalten. Entstehende Schäden durch unsachgemäße Handhabung sind vom Auftraggeber unverzüglich und schriftlich zu beanstanden und werden im Rahmen von §7 der AGB behandelt.
- 6 Sicherheitseinbehalt
- Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
- 7 Haftung
- Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, schließen eine Haftung aus.
- Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- 8 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar, wenn nicht anders vereinbart. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, wenn nicht anders vereinbart.
- Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig, wenn nicht anders vereinbart.
- Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
- Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Zurechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
- 9 Abwerbung
- Die Abwerbung und jede Übernahme von Personal des Auftragnehmers für den Auftraggeber ist diesem verboten und stellt eine grobe Vertragsverletzung dar. Bei Zuwiderhandlungen werden laut Tarif 3 Monatslöhne als Vertragsstrafe festgesetzt. Dem Auftraggeber ist es ebenfalls untersagt, Rechnungen oder andere Geschäftsunterlagen an Dritte weiterzugeben. Dieses Verbot gilt für die Weitergabe an Dritte, die Zwecke nutzen können.
- 10 Zugang und Energieversorgung
- Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass das Reinigungspersonal freien Zugang zu den zu reinigenden Räumen hat. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung erforderliche Wasser und den elektrischen Strom unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Verbrauch
- Der Auftraggeber trägt die mit der Entsorgung von Reststoffen zusammenhängenden Kosten.
- 11 Arbeitskräfte
- Der Auftragnehmer setzt für die Leistungen die erforderliche Anzahl von Arbeitskräften und Kontrollpersonal ein. Einen Anspruch auf die Verrichtung von Leistungen durch bestimmte Arbeitskraft besteht aber in der Regel nicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, unter seiner Verantwortung Dritte mit der Erfüllung seiner Aufgaben zu betrauen.
- 12 Gerichtsstand
- Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Kempten ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- 13 Datenschutz
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind. Dies beinhaltet insbesondere die Vorgaben aus Art. 32 DSGVO.
- Der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Stand der technischen und organisatorischen Maßnahmen kann bei Bedarf angefragt werden beim Datenschutzbeauftragten des Unternehmens. Die Parteien sind sich darüber einig, dass zur Anpassung an technische und rechtliche Gegebenheiten, Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich werden können. Wesentliche Änderungen, die die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten beeinträchtigen können, wird der Auftragnehmer im Voraus mit dem Auftraggeber abstimmen. Maßnahmen, die lediglich geringfügige technische oder organisatorische Änderungen mit sich bringen und die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht negativ beeinträchtigen, können vom Auftragnehmer ohne Abstimmung mit dem Auftraggeber umgesetzt werden. Der Auftraggeber kann jederzeit eine aktuelle Fassung der vom Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen anfordern.
- Der Auftragnehmer wird die von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig und auch anlassbezogen auf ihre Wirksamkeit kontrollieren. Für den Fall, dass es Optimierungs- und/oder Änderungsbedarf gibt, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber informieren.
- 14 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand 01/2025